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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2006 - 9 Sa 324/06   

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https://dejure.org/2006,14099
LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2006 - 9 Sa 324/06 (https://dejure.org/2006,14099)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.07.2006 - 9 Sa 324/06 (https://dejure.org/2006,14099)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 9 Sa 324/06 (https://dejure.org/2006,14099)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Aufhebungsvereinbarung; Anwendbarkeit der Vorschriften des Haustürwiderrufsrechts; Abschluss des Vertrages einem eigenständigen Betrieb oder einem Betriebsteil

  • Judicialis

    ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § ... 69 Abs. 2; ; BGB § 123 Abs. 1 Fall 1; ; BGB § 123 Abs. 1 Fall 2; ; BGB §§ 305 ff.; ; BGB § 307; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2; ; BGB § 307 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 308; ; BGB § 309; ; BGB § 310 Abs. 4; ; BGB § 312; ; BGB § 312 Abs. 1; ; BGB § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 355; ; BGB §§ 512 ff.; ; SGB III § 2 Abs. 2 Nr. 3; ; SGB III § 37 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 §§ 305 ff.
    Inhaltskontrolle von Aufhebungsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag statt fristloser Kündigung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2006 - 9 Sa 324/06
    Der allgemeinen Gefahr einer möglichen Überrumpelung des Arbeitnehmers, z. B. weil die Vertragsverhandlungen zu ungewöhnlichen Zeiten oder an ungewöhnlichen Orten im Betrieb stattfinden, kann allein über Informationspflichten und mit dem Gebot fairen Verhandelns begegnet werden (vgl. BAG, Urteil vom 27.11.2003 - 2 AZR 135/03 - = AP Nr. 1 zu § 312 BGB).

    Das Arbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang zu Recht auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes im Urteil vom 27.11.2003 (a.a.O.) hingewiesen.

    Es handelt sich vielmehr um eine Abrede über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung, die aus Gründen der Vertragsfreiheit regelmäßig keiner Inhaltskontrolle unterliegt (vgl. BAG, Urteil vom 27.11.2003 a.a.O.).

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2006 - 9 Sa 324/06
    Soweit die Klägerin demgegenüber geltend macht, das Bundesarbeitsgericht habe neuerdings entschieden, dass eine Kontrolle dann stattfinden könne, wenn der Arbeitgeber seine wirtschaftliche Überlegenheit gegenüber dem Arbeitnehmer ausnutzt, um für diesen ein ungünstiges Verhandlungsergebnis durchzusetzen, verkennt sie den Zusammenhang dieser Ausführungen im Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 25.05.2005 (- 5 AZR 572/04 = AP Nr. 1 zu § 310 BGB).
  • LAG Hessen, 08.01.2008 - 13 Sa 978/07

    Aufhebungsvertrag - Haustürgeschäft - Inhaltskontrolle

    Mit der inzwischen einhelligen Ansicht in der Rechtsprechung und der weit überwiegenden Meinung der Literatur ist auch die erkennende Kammer der Auffassung, dass es der Gesetzessystematik widerspricht, § 312 BGB auf arbeitsrechtliche Beendigungsvereinbarungen anzuwenden (ebenso BAG vom 18. August 2005, NZA 2006, 145; BAG vom 03. Juni 2004 - 2 AZR 427/03 -, zit. nach Juris; BAG vom 22. April 2004, AP Nr. 27 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag; BAG vom 27. Oktober 2003, NZA 2004, 597; Hess. LAG vom 06. November 2003 - 14 Sa 438/03 -, zit. nach Juris; Hess. LAG vom 03. Juli 2003 - 14 Sa 1863/02 -, zit. nach Juris; LAG Hamm vom 09. Oktober 2003, NZA - RR 2004, 242; LAG Rheinland-Pfalz vom 12. Juli 2006 - 9 Sa 324/06 -, zit. nach Juris; LAG Berlin vom 05. April 2004 - 18 Sa 2204/03 -, zit. nach Juris; ErfK/Müller-Glöge, 8. Aufl. 2008, § 620 BGB Rz. 14; Küttner, Personalhandbuch, 14. Aufl. 2007, Aufhebungsvertrag A. 1., Rz. 18; a. A. Schleusener, NZA 2002, 949; Hümmerich/Holthausen, NZA 2002, 173).
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